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  Flugplatzordnung


A: Flugraum Flughöhe (max. 150m) und Sicherheitshöhe über die Strasse sind dringend einzuhalten. Über Zuschauern, Hütte, Parkplatz und Pilotenraum ist für alle Modelle Flugverbot. Der Pilot eines Modells sollte nach dem Start unverzüglich den Pilotenraum aufsuchen. Ausnahmen bezüglich Pilotenraum, jedoch nur nach Absprache der anwesenden Piloten, sind die Piloten des Schleppgespanns oder Trainierende für einen Wettbewerb.

Auch beim Schleppbetrieb dürfen keine Segelflugmodelle oder wartende Piloten im Anflug zur Piste sein. Sehr wichtig während des Fluges ist auch ein Sicherheitsabstand zur Autobahn. Tiefflüge über die Piste sind nur erlaubt, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Die Piloten sollten einander gegenseitig auf herannahende Großflugzeuge aufmerksam machen. Die Landung muss den anderen Piloten rechzeitig mitgeteilt werden.

B: Auf Grund der Verordnung über das Naturschutzgebiet Gsieg obere Mähder muss die Flugraumverlagerung in der Zeit vom 16. März bis 30. Juni dringend eingehalten werden. In dieser Zeit muss auch, wenn die Windrichtung es zulässt, immer über die Schweizerstrasse gestartet und gelandet werden. Bei Start Richtung Naturschutzgebiet nach dem Abheben baldmöglichst abdrehen. In diesen Monaten dürfen auch keine Tiefflüge über dem Naturschutzgebiet gemacht werden.

C: Das Einschalten des Senders bzw. Modells, ist nur mit Frequenzklammer erlaubt. Bei Abstürzen wegen Nichtbeachtung hat der Schuldige für den Schaden aufzukommen. Details zum Thema sind beim Frequenzkasten angeführt.

D: Anfänger die unseren Flugplatz benützen wollen, müssen sich zur Schulung mit einem erfahrenen Piloten unseres Vereins in Verbindung setzen. Flüge ohne Aufsicht können wir nur nach erfolgter A- Prüfung und eingezahltem Mitgliedsbeitrag (Versicherungsschutz) akzeptieren.

E: Für bestmöglichste Schalldämpfung und leiseste Propeller ist zu sorgen. Erlaubt sind max. 90 dBA auf 7 Meter Entfernung. Bei einem besonders unangenehmen Geräuschpegel während des Fluges eines Modells, hat jedoch der Vorstand, ungeachtet der Messung, das Recht weitere Flüge zu untersagen.

F: Flugmodelle, die auf unserem Flugplatz geflogen werden, müssen technisch in einem einwandfreien Zustand sein. Art und Größe des Flugmodells sollten den Fähigkeiten des Piloten entsprechen. Speedmodelle, Großmodelle und Dergleichen gehören nur in Hände von erfahrenen und sicheren Piloten!

G: Hubschraubermodelle sollten, solange kein anderer Flugbetrieb ist, von der Piste geflogen werden, ansonsten von der zugeteilten Ecke des Flugplatzes. Flugraum, Flughöhe und Pilotenraum sind wie bei den Flächenpiloten genauestens einzuhalten. Einstellarbeiten, Schulungsflüge sowie längere Schwebeflüge nur wenn kein anderer Flugbetrieb (Flächenflieger) ist. Sollten sich die Piloten absprechen, kann natürlich auch gemeinsam geflogen werden.

Wichtig:
- Von der Helitafel Richtung Zuschauer ist kein Flug- bzw. Schweberaum, nur nördlich der Tafel.
- Sicherheitsabstand zu den Autos beachten (mind. 10m)

In der Zeit der Flugraumverlagerung dürfen Tiefflüge auch von Helis nur über dem Flugplatzgelände (jedoch nicht Pilotenraum oder Zuschauerraum) gemacht werden.

H: Weitere Punkte, die bei regem Flugbetrieb für die Sicherheit und Kameradschaft am Flugplatz selbstverständlich sein sollten!

Ohne vorherige Absprache der Piloten:
- Keine Programmfliegerei, keine Dauerschlepps
- Keine Dauerziellandungen, keine Schwebeflüge,
- Keine neuen Motoren einlaufen lassen.

Gastpiloten dürfen nur nach Absprache mit einem der Vorstandsmitglieder und unter Einhaltung unserer Flugplatzordnung bei uns fliegen.
Sollten Verstöße gegen die Flugplatzordnung beobachtet werden oder sonstige Probleme auftauchen, bitte beim Vorstand vorbringen.


MSFC - DORNBIRN, 2009