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Flugplatzordnung
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A: |
Flugraum Flughöhe (max. 150m) und Sicherheitshöhe
über die Strasse sind dringend einzuhalten. Über
Zuschauern, Hütte, Parkplatz und Pilotenraum ist für
alle Modelle Flugverbot. Der Pilot eines Modells sollte nach
dem Start unverzüglich den Pilotenraum aufsuchen. Ausnahmen
bezüglich Pilotenraum, jedoch nur nach Absprache der
anwesenden Piloten, sind die Piloten des Schleppgespanns oder
Trainierende für einen Wettbewerb.
Auch beim Schleppbetrieb dürfen keine Segelflugmodelle
oder wartende Piloten im Anflug zur Piste sein. Sehr wichtig
während des Fluges ist auch ein Sicherheitsabstand
zur Autobahn. Tiefflüge über die Piste sind nur
erlaubt, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Die
Piloten sollten einander gegenseitig auf herannahende Großflugzeuge
aufmerksam machen. Die Landung muss den anderen Piloten
rechzeitig mitgeteilt werden.
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| B: |
Auf Grund der Verordnung über das Naturschutzgebiet
Gsieg obere Mähder muss die Flugraumverlagerung in der
Zeit vom 16. März bis 30. Juni dringend eingehalten werden.
In dieser Zeit muss auch, wenn die Windrichtung es zulässt,
immer über die Schweizerstrasse gestartet und gelandet
werden. Bei Start Richtung Naturschutzgebiet nach dem Abheben
baldmöglichst abdrehen. In diesen Monaten dürfen
auch keine Tiefflüge über dem Naturschutzgebiet
gemacht werden.
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| C: |
Das Einschalten des Senders bzw. Modells, ist
nur mit Frequenzklammer erlaubt. Bei Abstürzen wegen
Nichtbeachtung hat der Schuldige für den Schaden aufzukommen.
Details zum Thema sind beim Frequenzkasten angeführt.
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| D: |
Anfänger die unseren Flugplatz benützen
wollen, müssen sich zur Schulung mit einem erfahrenen
Piloten unseres Vereins in Verbindung setzen. Flüge ohne
Aufsicht können wir nur nach erfolgter A- Prüfung
und eingezahltem Mitgliedsbeitrag (Versicherungsschutz) akzeptieren.
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| E: |
Für bestmöglichste Schalldämpfung
und leiseste Propeller ist zu sorgen. Erlaubt sind max. 90
dBA auf 7 Meter Entfernung. Bei einem besonders unangenehmen
Geräuschpegel während des Fluges eines Modells,
hat jedoch der Vorstand, ungeachtet der Messung, das Recht
weitere Flüge zu untersagen.
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| F: |
Flugmodelle, die auf unserem Flugplatz geflogen
werden, müssen technisch in einem einwandfreien Zustand
sein. Art und Größe des Flugmodells sollten den
Fähigkeiten des Piloten entsprechen. Speedmodelle, Großmodelle
und Dergleichen gehören nur in Hände von erfahrenen
und sicheren Piloten!
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| G: |
Hubschraubermodelle sollten, solange kein anderer
Flugbetrieb ist, von der Piste geflogen werden, ansonsten
von der zugeteilten Ecke des Flugplatzes. Flugraum, Flughöhe
und Pilotenraum sind wie bei den Flächenpiloten genauestens
einzuhalten. Einstellarbeiten, Schulungsflüge sowie längere
Schwebeflüge nur wenn kein anderer Flugbetrieb (Flächenflieger)
ist. Sollten sich die Piloten absprechen, kann natürlich
auch gemeinsam geflogen werden.
Wichtig:
- Von der Helitafel Richtung Zuschauer ist kein Flug- bzw.
Schweberaum, nur nördlich der Tafel.
- Sicherheitsabstand zu den Autos beachten (mind. 10m)
In der Zeit der Flugraumverlagerung dürfen Tiefflüge
auch von Helis nur über dem Flugplatzgelände (jedoch
nicht Pilotenraum oder Zuschauerraum) gemacht werden.
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| H: |
Weitere Punkte, die bei regem Flugbetrieb für
die Sicherheit und Kameradschaft am Flugplatz selbstverständlich
sein sollten!
Ohne vorherige Absprache der Piloten:
- Keine Programmfliegerei, keine Dauerschlepps
- Keine Dauerziellandungen, keine Schwebeflüge,
- Keine neuen Motoren einlaufen lassen.
Gastpiloten dürfen nur nach Absprache mit einem der
Vorstandsmitglieder und unter Einhaltung unserer Flugplatzordnung
bei uns fliegen.
Sollten Verstöße gegen die Flugplatzordnung beobachtet
werden oder sonstige Probleme auftauchen, bitte beim Vorstand
vorbringen.
MSFC - DORNBIRN, 2009
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